CLUB HUNDEGLÜCKAllgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Einzelstunden für Hundehalter und ihre Hunde, die durch Club Hundeglück angeboten werden. 2. Teilnahmevoraussetzungen Es dürfen nur Hunde/Welpen am Unterricht/Kurs teilnehmen, die über die Grundimmunisierung verfügen. Jeder teilnehmende Hund muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, welche Club Hundeglück auf Verlangen nachzuweisen ist. Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht an Gruppenkursen teilnehmen. Über eventuelle chronische Erkrankungen sowie andere gesundheitliche Einschränkungen ist die Trainerin rechtzeitig zu informieren. Über Verhaltensauffälligkeiten wie beispielsweise aggressive Verhaltensweisen Menschen und Artgenossen gegenüber (auch in der Vergangenheit) ist die Trainerin vor Kursbeginn zu informieren. Läufige Hündinnen sind dem Gruppentraining fern zu bleiben. Auch Einzelstunden mit läufigen Hündinnen werden nicht im Trainingsgelände stattfinden sondern im Aussenbereich oder in Hausbesuchen absolviert. 3. Anmeldung Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Durch die Unterschrift im Anmeldeformular bestätigt jeder Teilnehmer im Club Hundeglück sein Einverständnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 4. Einzelstunden/Hausbesuche/Gruppenstunden Jeder Teilnehmer verpflichtet sich einen vereinbarten Termin (Einzeltraining/Hausbesuch) oder auch das wöchentliche Gruppentraining bei Nichtteilnahme (z. B. Krankheit oder sonstige Umstände) innerhalb 24 Stunden vorher telefonisch, per Fax oder per e-mail abzusagen. Die Unterrichtsgebühr ist zu jeder vollen Stunde in bar zu entrichten. Für nicht ordnungsgemäß entschuldigte Termine kann Club Hundeglück dem Teilnehmer den vollen Satz in Rechnung stellen. Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter (Club Hundeglück verfügt über eine Halle und Licht) statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein (Schnee, Hagel, Sturm, Eisglätte), wird die Trainingseinheit von Club Hundeglück abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Club Hundeglück behält sich vor, in Fällen wie z. B. Krankheit der Trainerin die Kurseinheiten abzusagen. In diesen Fällen wird die jeweilige Kurseinheit nachgeholt. 5. Pflichten der Teilnehmer Der Teilnehmer nimmt an den Kursen/Lehrgängen regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen der Trainerin, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften pfleglich und beachtet die jeweilige Haus- bzw. Platzordnung. Am Trainingsgelände und um das Trainingsgelände herum ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die Benutzung von Handys sowie Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall durch Rücksprache mit der Trainerin möglich. Die ausgegebenen Unterlagen des Club Hundeglücks dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 6. Versicherungsschutz Der Teilnehmer hat selbst für seinen Versicherungsschutz und den des eigenen Hundes zu sorgen. Schäden am Gelände des Hundeplatzes, die durch den Teilnehmer oder seines teilnehmenden Hundes verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig und werden dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt. Bei möglichen Verletzungen eines anderen Hundes durch einen Hund des Teilnehmers sind die tierärztlichen Kosten über die Versicherung der Teilnehmer zu tragen. 7. Haftung Die Teilnahme im Gelände des Club Hundeglücks erfolgt auf eigenes Risiko des jeweiligen Teilnehmers. Gleiches gilt für Begleit- und Besuchspersonen. Der Teilnehmer haftet für alle von ihm oder seinem Hund während des Trainings verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt sowohl für Schäden, die auf dem Trainingsgelände des Club Hundeglücks entstehen, als auch für solche, die außerhalb entstehen. Club Hundeglück haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Club Hundeglück übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen. Alle Begleit- und/oder Besuchspersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, Platzordnung usw.) in Kenntnis zu setzen. Während des Gruppentrainings ist den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden die der Teilnehmer durch Missachtung der AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainerin verursacht, haftet ausschliesslich der Teilnehmer. 8. Erfolgsgarantie Der Erfolg ist abhängig vom Teilnehmer und dem Hund und kann somit nicht garantiert werden. Club Hundeglück übernimmt keine Erfolgsgarantie. 9. Sonstiges Sollten einzelne Klauseln dieser AGBs rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die weiteren restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGBs benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. 10. Rechtsstand Änderungen dieser AGBs bedürfen immer der Schriftform. Gerichtsstand ist Kulmbach.
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